Die Anforderungen für die Betreiber von Brand- und Feuerschutzelementen, kraftbetätigten Tür- und Toranlagen sowie für die sicherheitstechnische Ausrüstung und Wartung wird in ausgewählten deutschen und europäischen Normen, Richtlinien und Gesetzen geregelt.

Bestandsschutz? 

Für den sicheren Betrieb der Anlagen ist der Betreiber verantwortlich. Um dieses sicherzustellen, sind in regelmäßigen Abständen Wartungen und Inspektionen durch geschultes Fachpersonal (Sachkundige) vorzunehmen.
Technischer Fortschritt und kontinuierliche Erhöhung der Sicherheitsbedürfnisse führen zu Änderungen von technischen Regeln, Normen und damit des jeweiligen Standes der Technik.
Für die Torbranche ergaben sich gravierende Einschnitte;
Im Jahr 2000
mit der Einführung der DIN EN 12 604, die Anforderungen an die Mechanik von Toren definiert.
2001 mit der DIN EN 12 453, die neue Anforderungen an die Nutzungssicherheit stellt, die zudem noch abhängig von der Art der Nutzung und der Nutzer sind. 2009/2010 mit der Einführung der Technischen Regel für Arbeitsstätten für Türen und Tore ASR A1.7, die erstmals die Überprüfung der Einhaltung der in der DIN EN 12 453 definierten Schließkräfte während des Nutzungszeitraums anspricht. 

Instandhaltung

In den Normen DIN 31051 und DIN EN 13306 ist allgemein festgelegt, was unter Instandhaltung zu verstehen ist, nämlich die „Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes, der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann.“ Die Instandhaltung wird durch die DIN 31051 in die vier Grundmaßnahmen unterteilt: 
 Wartung 
 Inspektion 
 Instandsetzung 
 Verbesserung 


Prüfung und Wartung

Gemäß DIN EN 16005, DIN 18650 und ASR A1.7 müssen kraftbetätigte / automatische Türen einer sicherheitstechnischen Prüfung durch einen Sachkundigen vor der ersten Inbetriebnahme, mindestens einmal jährlich sowie nach Bedarf z.B. bei Funktionswechsel des Gebäudes unterzogen werden.

Neben der Prüfung ist die regelmäßige Wartung kraftbetätigter Türen gemäß den Herstellerangaben vorzunehmen, damit die Türen als gewartet gelten. Die Wartungsintervalle richten sich im Allgemeinen nach den Vorgaben des Anlagenherstellers, nur für Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen ist die zweimalige Wartung / Prüfung im Jahr vorgeschrieben.

Wenn Sie diese Forderungen einhalten, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

DIN EN 13241: Tore-Produktnorm

Diese Europäische Norm legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen an Tore und Schranken fest, die für den Einbau in Zugangsbereichen von Personen vorgesehen sind und deren hauptsächlich vorgesehene Verwendung darin besteht, eine sichere Zufahrt für Waren und Fahrzeuge, begleitet oder geführt (gesteuert) von Personen, in industriellen, gewerblichen oder Wohnbereichen zu ermöglichen.